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Organtransplantation

“Gibt es eine moralische Pflicht zur Organspende?”:

(Prof. Dr. Walter Schweidler, ZfL 1/2011, S. 2 ff.)

“Es handelt sich um ein “supererogatorisches” Verhältnis. Dieses liegt vor, wenn jemand Gutes tut, das auch getan werden soll, das aber gerade von ihm persönlich niemand zu verlangen berechtigt ist”. Die DBK wertet die Organspende als freiwilligen “Akt der Nächstenliebe”.

Anfang März 2012 ist auf der Basis eines fraktionsübergreifenden Vorschlags die Neufassung des Transplantationsgesetzes beschlossen worden. In dem Gesetz soll u.a. die Bereitschaft zur Organspende “regelmäßig und mit einer höheren Verbindlichkeit” nachgefragt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt freiwillig. Zudem muss darauf geachtet werden, dass nicht wegen der gesellschaftlich erwünschten Erhöhung der Spenderzahlen (ein Ziel der Neufassung des Gesetzes) eine Rechtspflicht zur “Spende” statuiert wird. Das jeder Person zustehende (informationelle) Selbstbestimmungsrecht bleibt gewahrt – einschließlich des Rechts zur Nicht-Entscheidung.

Die Bundesärztekammer verweist auf neuere Umfragen, wonach 70% der Bürger grundsätzlich zu einer Organspende nach ihrem Tod bereit sind, aber nur 17% einen Organspendeausweis haben. Es gibt aber auch warnende Stimmen, die vor allem auf die deutliche Zurückhaltung der Angehörigen hinweisen.

Während die Nachfrage nach Organen wächst, stagniert das Angebot; eine Folge dieser Diskrepanz ist ein weltweit operierender illegaler Markt – verharmlosend als “Transplantationstourismus” bezeichnet -, über den genaue, belastbare Zahlen nicht vorliegen.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) meldet folgende Zahlen:

  • Im Jahr 2010 sind in Deutschland 1296 hirntoten Menschen (+ 79 ggü. Vorjahr) (zum Teil mehrere) Organe entnommen worden. Mit 16 Spendern auf 1 Mio Einwohner liegt die Bereitschaft zur Spende bei uns eher niedrig; zum Vergleich: In Spanien gibt es 34 Spender
  • Im Jahr 2010 sind bei uns insgesamt 5.083 Organe transplantiert worden. Aber: Rund 12000 Patienten hoffen auf ein Organ; jährlich sterben 1000 Menschen mangels passendem Spenderorgan
  • DSO: Im Jahr 2011 sind insgesamt 1.200 Organspender (./. 7,4%) gemeldet worden; die Zahl der gespendeten Organe sank von 4.205 auf 3.917

Was kann man tun? Möglichkeiten und Grenzen

  • Die vorsichtige Ausweitung der Lebendspenden – mit entsprechender gesundheitlicher Versorgung der Spender (vergl. Modell Schweiz); im Jahr 2010 sind 665 Nierentransplantationen (22% aller Fälle) so durchgeführt worden
  • Die Aktivierung der post-mortalen Organspende
  • Es bleiben viele Fragen: Wenn man die Widerspruchsregelung (d.h. eine Organentnahme ist immer möglich, wenn nicht ausdrücklich widersprochen worden ist) ablehnt, gilt die Erklärungslösung (schriftlich oder mündlich). Auch der sicher feststellbare mutmaßliche Wille kann ausreichen.
  • Eine restriktive Patientenverfügung und die Zustimmung zur Organspende könnten sich (aus Zeitgründen) wechselseitig ausschließen.
  • Wie viel Zeit muß zwischen dem Verzicht auf den Einsatz weiterer lebensverlängernder Maßnahmen und der Entscheidung über eine Organspende liegen?

Wann darf mit organerhaltenden (organprotektiven) Maßnahmen begonnen werden? Was gilt, wenn die einzige Indikation für lebenserhaltende Maßnahmen die Rücksicht auf die Möglichkeit der späteren Organspende ist?

In Deutschland ist die Organentnahme ohne (Voll-)Narkose gestattet; in der Schweiz dagegen ist sie vorgeschrieben. Der Grund ist, dass beim Aufschneiden der Haut Reflexe aus noch aktiven tieferstehenden Reflexzentren auftreten können.

Sind die Kriterien zur Verteilung der vorhandenen Organe akzeptabel? Gibt es ausreichend Transparenz und Überwachung? Die Organvermittlung erfolgt über die in Leiden, NL, ansässige Eurotransplant.

Ein Hauptproblem aller Organtransplantationen liegt in der Beantwortung der Frage: Wie bestimmt man sicher den genauen Zeitpunkt des Todes? Die katholische Kirche hat in dieser Frage immer auf die Wissenschaft verwiesen. Das Kriterium des Hirntodes – seit 1969 in Nachfolge des Herztodes akzeptiert – wird jetzt auch zunehmend in Frage gestellt. Ein Grund ist, dass der Funktionsausfall des Gehirns teilweise rückgängig (ersetzt) werden kann. Dann liegt aber das geforderte Kriterium des “Ganzhirntodes” nicht mehr vor. Gefragt ist eine maximale Anforderung und nicht ein minimaler Konsens (Reiter).*

Wie intensiv wird an der Entwicklung/Herstellung künstlicher Organe gearbeitet?

*vergl. dazu: R. Beckmann “Der “Hirntod” – die unsicherste Diagnose der Welt”, ZfL 04/2011, S. 122ff.

April 2012