Klonen
Bezeichnet das Herstellen gleichartiger, genetisch identischer Nachkommen, z. B. das „Kopieren” eines Menschen bzw. menschlicher Zellen. Der erste erfolgreiche Klonversuch stammt von dem Freiburger Zoologen Hans Spemann; er erfolgte vor hundert Jahren (dafür erhielt er 1935 den Nobelpreis).
Der Deutsche Bundestag hat sich im Februar 2003 gegen jede Form des Klonens ausgesprochen. Die Bundesregierung ist gleichzeitig aufgefordert worden, sich auf europäischer Ebene und bei der UNO für ein weltweites Verbot auch des therapeutischen Klonens einzusetzen.
UNO adopts pro-life declaration against human cloning: Nach einem dreijährigen “Tauziehen” hat sich die UNO am 18. Februar 2005 mit deutlicher Mehrheit gegen jedwede Art des Klonens menschlichen Lebens weltweit ausgesprochen – mit „human life” wird auch das ungeborene Leben geschützt und nicht nur „human being” iSv Leben nach der Geburt.
Anwendungsbereiche
Je nach Zielvorgabe werden zwei Anwendungsbereiche unterschieden: therapeutisches und reproduktives Klonen. Diese Unterscheidung ist nicht haltbar, weil die Grenze unscharf ist: „Das eine Verfahren – kaum angewandt – geht in seinem ersten Schritt bereits in das andere über” (vergl. C. Geyer, FAZ, 14/02/04).
Therapeutisches Klonen – Forschungsklonen
Definition: der Embryo wird zur Gewinnung von Stammzellen erzeugt und bei ihrer Entnahme zerstört/verbraucht/getötet. Man erhofft sich, so bestimmte Krankheiten, die auf Gendefekten beruhen (kleiner Prozentsatz!), heilen zu können.
Da menschliche Embryonen bei diesem Verfahren „verbraucht” werden müssen, ist das therapeutische Klonen in Deutschland verboten. Das gebieten der Schutz des Lebens und die Garantie der Menschenwürde.
Am 13. September 2004 hat sich der Nationale Ethikrat für ein Moratorium mit unbestimmten Verfalldatum – „dem Stand der Wissenschaft angemessen” – beim therapeutischen Klonen ausgesprochen. Bereits 12 der 25 Mitglieder haben sich grundsätzlich für die Freigabe des „Forschungsklonens” ausgesprochen; gegen die Freigabe waren nur noch 5 Mitglieder – unter ihnen die Vertreter der Kirchen. Sie haben sich gegen die Instrumentalisierung des Embryos ausgesprochen und damit gegen die Teilbarkeit der Menschenwürde.
Demgegenüber hat sich die (inzwischen aufgelöste) Enquete-Kommission des Bundestages in 2004 für das Verbot des Klonens in jedweder Form ausgesprochen.
Reproduktives Klonen
Die Erzeugung einer genetisch einheitlichen Kopie eines Menschen, eines Tieres oder einer Pflanze. Das Mißbrauchspotential im humanen Bereich ist unübersehbar, weil die menschliche Würde in der Einzigartigkeit des Menschen grundsätzlich in Frage gestellt ist; daher ist das reproduktive Klonen in Deutschland verboten.
März 2009

