Auf die enge Verbindung von Familie und Leben hat die bischöfliche Kommission „Für Familie und Leben in Europa” in Rom hingewiesen; dabei hat der Papst in der heutigen europäischen Gesellschaft die Tendenzen beklagt, „die nicht nur in keiner Weise zur Verteidigung der grundlegenden Institution der Familie beitragen, sondern sie sogar bekämpfen und somit ihren inneren Zusammenhalt schwächen”.
In diesem Zusammenhang – Schutz von Ehe/Familie im Sinne der Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft – lassen sich auch die auf „Argumenten rationaler Natur” beruhenden „Erwägungen” Kardinal Ratzinger`s zur Frage der Homosexualität (OR 8. August 2003) einordnen. Diskriminierung muß vermieden werden, Differenzierung ist aber möglich und nötig.
Es handelt sich nicht um eine theoretische Frage. Die kanadische Regierung hat – aufgrund entsprechender Gerichtsentscheidungen – angekündigt, in der Verfassung die rechtliche Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft als eine andere staatlich akzeptierte Form der Ehe zu ermöglichen. Kann es verwundern, wenn manche die „Eingetragene Lebenspartnerschaft” als Vorstufe zu der dann voll akzeptierten „Homo-Ehe” ansehen? Mit Interesse ist das Urteil des Obersten Gerichts von New York (Juni 2006) aufgenommen worden, in dem es das Verbot der Schwulen-„Ehe” bekräftigt hat. Wesentliches Argument war das Kindeswohl. Deren Recht, „im Zusammenhang überlieferter Werte und Rollen aufzuwachsen”, unterliege der staatlichen Schutzpflicht. „Diese nicht wahrzunehmen, bedeute zugleich die staatliche Begünstigung der Zerschlagung solcher Traditionen” (FAZ 8. 7. 2006).
Die Familienfreundlichkeit deutscher Unternehmen bleibt unterentwickelt – indirekt durch befristete Arbeitsverträge und direkt z.B. mit den Modalitäten bei der Rückkehr nach der Babypause, bei dem Aufbau firmeneigener Kindergärten. Allerdings gibt es Anzeichen, dass Firmen umdenken; familienfreundliche Maßnahmen rechnen sich auch betriebswirtschaftlich. In der Chemiebranche gibt es Demographiekorridore: Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nicht nur nach der Auftragslage, sondern auch der Lebensphase der AN. Während Kinderlose mit 40 Stunden länger arbeiten müssen, reduziert sich die Arbeitszeit bei AN mit Kindern auf 35 Stunden – bei vollem Lohnausgleich.
Das BVerfG hat (im September 2011) zum Elterngeld entschieden: Die Regelung der Partnermonate ziele darauf, die “einseitige Zuweisung der Betreuungsarbeit an die Frauen mit den nachteiligen Folgen auf den Arbeitsmarkt aufzubrechen”.
Seit 1998 vergibt die Gemeinnützige Hertie Stiftung ein Zertifikat für familienbewusste Personalpolitik an Unternehmen, Institutionen (u.a. Bistümer) und Hochschulen.
Ehegattensplitting:
Um die steuerliche Situation den „sich veränderten Umständen anzupassen”, wird eine Erweiterung zu einem Familiensplitting erwogen (Juni 2006), d.h. Familien mit Kindern sollen besonders gefördert werden. Es muß darauf geachtet werden, daß dadurch nicht der Grundgesetzschutz von Ehe und Familie ausgehöhlt wird.
Juni 2012
