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Präimplantationsdiagnostik PID

Bei der PID werden – vor der Implantation – Gentests am Erbgut entnommener Zellen aus künstlich (in vitro) erzeugten Embryonen vorgenommen.

Grundfragen:

Kommt dem Embryo ab der Befruchtung Menschenwürde zu?  JA

Diese Auffassung vertritt auch der Generalanwalt beim EuGH Yves Bot in einem Verfahren betreffend die Patentierbarkeit menschlicher Embryonen. Der EuGH hat folgerichtig die Patentierbarkeit abgelehnt.

Entsteht Lebensrecht durch Zuerkennung?  NEIN

Gibt es eine abgestufte Lebensberechtigung?  NEIN

Stellt die PID eine Verletzung der Menschenwürde dar?  JA


Am 6. Juli 2010 hat der BGH (Strafsenat) in einem Grundsatzentscheid die Anwendung der PID grundsätzlich befürwortet – und damit einen strafbaren Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz verneint.

Da dieses “Richterrecht” von der geltenden Gesetzeslage nicht gedeckt war, konnte damit der Streit über die Zulässigkeit der PID nicht beendet werden. Der Gesetzgeber war gefordert; das Strafrecht (allein) ist zur verbindlichen Klärung komplexer gesellschaftlicher Konflikte nicht geeignet.

Ein grundsätzlich zu klärender Aspekt war, wie die Rechtsgemeinschaft (hier: insbesondere Ärzte und Eltern) auf den verantwortlichen Umgang mit neuem Wissen besser vorbereitet werden kann (Paul Kirchhof, FAZ 17/01/11).

Der Bundestag hat (ohne Fraktionszwang) über ein Gesetz zur PID entschieden. Drei fraktionsübergreifende Entwürfe lagen zur Abstimmung vor: Ein Entwurf (Bender) sprach sich für ein vollständiges Verbot der PID aus, einer (Röspel) wollte die PID nur stark eingeschränkt zulassen und der dritte (Flach) sah mehr Ausnahmemöglichkeiten vor. Über diese Ausnahmen sollen jeweils im Einzelfall Ethikgremien entscheiden.

Mit einer Mehrheit von 326 ggü. 260 hat sich am 7. Juli 2011 der Deutsche Bundestag für den “Entwurf Flach” ausgesprochen. Die PID ist gem. (des neuen) § 3a Embryonenschutzgesetz in den Fällen zulässig, d.h. nicht rechtswidrig, “in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist”.

Die Folgen der anschliessenden Verwerfung/Vernichtung belasteter/beschädigter Embryonen regelt das Gesetz (bewusst) nicht. Unter Verzicht auf eine rechtliche Regelung wird darauf verwiesen, dass die Nichtimplantierung eines beschädigten Embryos für die Beteiligten (nur) eine Gewissensfrage bleibt.

Mit dieser Entscheidung wird zum ersten Mal das ungeborene Leben der freien Verfügung der Eltern überantwortet.

Aber: Es bleiben grundsätzliche Bedenken bzw. Kritikpunkte:

- Basis der PID ist eine Entscheidung über den Wert oder Unwert bestimmter Formen menschlichen Lebens mit Behinderung bzw. Krankheitsanlagen: Wer (wenn überhaupt) darf diese Entscheidung treffen – und basierend auf welchen Kriterien? Damit wird faktisch der Tendenz zur Selektion menschlichen Lebens Vorschub geleistet. Eine Eingrenzung auf wenige Indikationen ist praktisch nicht durchzuhalten.

- Durch die PID könnte die genetische Manipulation an Embryonen zur Pflicht werden: Sichwort “procreative beneficence”.

- Es gibt einen “Selektionsautomatismus”: Weil es nach der PID für die erkrankten Zellen keine Heilungsmöglichkeiten gibt (zumindest im Moment), führt die Untersuchung zur Verwerfung (Tötung) menschlicher Embryonen.

- Die PID führt zur nicht gestatteten Instrumentalisierung menschlicher Embryonen.

- Durch die Hintertür könnte mit der PID die für eine Abtreibung verbotene eugenische Indikation wieder eingeführt werden. Ein genetischer Defekt allein rechtfertigt keinen Schwangerschaftsabbruch – die andere heute gängige Praxis nach PND ist ein Mißbrauch der gesetzlichen Regelung. Deshalb kann der Verzicht auf die Implantation (”geringeres Übel”) nicht mit dem Hinweis auf eine später mögliche, rechtlich aber nicht erlaubte, Abtreibung begründet werden – auch nicht aus Verständnis und Hilfsbereitschaft gegenüber den Frauen.

Außerdem würde damit der Heilungsauftrag der Medizin bzgl. des ungeschützten menschlichen Embryos in sein Gegenteil verkehrt.

- In Ländern, in denen PID wenig reglementiert ist (z.B. USA), führt diese Situation zu einer gewissen Eigendynamik. Eltern, die sich der PID verweigern, müssen sich rechtfertigen. PID als Teil der anerkannten Präventivmedizin?

“Einstieg in die Menschenzucht”, so lautet die Überschrift von S. Rehder in der Tagespost vom 8. Juli 2011. “Die IVF könnte zunehmend für viele zum Mittel der Wahl werden”.

In Frankreich hat die Nationalversammlung im Mai 2011 entgegen des Votums des Senats für ein grundsätzliches Verbot (mit Ausnahmen) der Forschung an menschlichen Embryonen gestimmt.

vergl. auch http://www.stoppt-pid.de

Christian Hillgruber “Es gibt keine Gleichheit im Unrecht”, FAZ 7. April 2011

Manfred Spieker: Die “Ethik des Helfens” und das GG, ZfL 3/2011, S. 80 ff.

Kommentar zur PID-Thematik von Andrea Kronisch (kath.de)

Oktober 2011