Zukunftslärm
Auch wenn wir das nicht gern hören: Deutschland gilt als „kinderunfreundliches Land“. Immer wieder kommt es vor, daß Nachbarn von Kindergärten/Volksschulen erfolgreich vor Gericht gegen den Kinderlärm vorgehen – wegen „unzumutbarer Belästigung“. Um diese Klagemöglichkeit in Zukunft zu unterbinden, soll gesetzlich geregelt werden, daß „Kinderlärm als natürlich und unvermeidbar hinzunehmen“ ist. Ein Politiker hat dafür die einprägsame Formulierung gefunden: „Kinderlärm ist Zukunftslärm“. Das wurde aber auch Zeit.
12/09

